Das Erstgespräch.
Hier werden in den ca. 30 Minuten Gesprächsdauer (je nach Bedarf) grobe Informationen zusammengeführt und gemeinsam besprochen ob und in welchem ungefähren Umfang es zu einem Behandlungs -/ oder unterstützendem Klienten -/ Therapeutenverhältnis kommt. Dieses Erstgespräch ist in der Regel sehr locker gehalten und dient der beiderseitigen Informationsgebung. Wenn Vertrauen zwischen beiden Parteien gegeben ist sind die gemeinsam zu erarbeitenden Ziele wesentlich leichter und schneller zu erreichen.
Selbstverständlich unterliege ich auch hier schon, als Heilpraktiker für Psychotherapie, der Schweigepflicht nach dem § 203 StGB, auch wenn diese von sich aus schon als Selbstverständlichkeit angesehen werden sollte. Beim psychologischen Coaching oder beratenden Gesprächen gilt zwar (leider) keine gesetzliche Schweigepflicht aber, wie schon erwähnt, sehe ich diese als selbstverständlich an und es fällt ebenfalls in die Psychologische Beratung.
Für das Erstgespräch und auch die Therapie, ist keine ärztliche Überweisung oder Ähnliches von Nöten.
Die Sitzungen der Therapie können nur in ganz seltenen Fällen mit der Krankenkasse abgerechnet werden (wenn dann nur bei wenigen privaten Krankenkassen).
Für dieses Erstgespräch berechne ich eine Pauschale von 30 €